Gewerbekontrollen in Shisha-Bars
Magdeburg – Das Ordnungsamt der Landeshauptstadt Magdeburg kontrollierte am 29.08.2019 seit ca. 21 Uhr zeitgleich die Einhaltung von gewerberechtlichen, Brandschutz- und Jugendschutzbestimmungen in acht Shisha-Bars in Magdeburg.
Auf Grundlage eines Vollzugshilfeersuchens der Landeshauptstadt unterstützt die Landespolizei unter Führung des Polizeireviers Magdeburg und Unterstützung durch die Bundespolizei sowie des Hauptzollamtes die Maßnahmen der Stadt. Durch das Hauptzollamt werden die u.a. die Einhaltung steuerrechtlicher Bestimmungen (Tabaksteuer) sowie Verstöße gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz kontrolliert. Ziel der polizeilichen Maßnahmen ist die konsequente Verhinderung von anlassbezogenen Störungen sowie die Verfolgung und Dokumentation möglicher festgestellter Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.
Im Rahmen der allgemeinen Gewerbeüberwachung kontrolliert die Landeshauptstadt Magdeburg regelmäßig Gewerbebetriebe auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, zum Beispiel den Brandschutz. Bei dem derzeit laufenden Einsatz werden weiterhin die Vorschriften des Gewerberechts (beispielsweise Kontrolle der Geldspielgeräte) und des Jugendschutzes mit untersucht.
UPDATE: Seitens der Polizei wurden in einer Shisha-Bar in der Halberstädter Straße ca. 400 Gramm Betäubungsmittel u.a. Heroin, Utensilien zur Portionierung und Verpackung, Bargeld sowie zwei Schreckschusswaffen aufgefunden und sichergestellt. In diesem Zusammenhang kam es zur vorläufigen Festnahme eines 28-jährigen Syrers und eines 43-jährigen Ägypters.
UPDATE II: Insgesamt überprüften die 16 Mitarbeitenden des Ordnungsamtes die acht Bars, die derzeit der Stadtverwaltung bekannt sind. Unterstützt wurden die Kolleginnen und Kollegen von Kräften der Polizeiinspektion Magdeburg, der Bundespolizei und des Hauptzollamtes. Die Kontrollen fanden zeitgleich statt und dienten dem Ordnungsamt dazu, sich eine Übersicht über die aktuelle Situation in diesem Teil der Gaststättenbranche zu verschaffen. Überprüft wurden insbesondere die tatsächlichen Betreiber- und Personalverhältnisse, der Jugendschutz, die Einhaltung der gewerbe- und spielrechtlichen Vorschriften sowie des Nichtraucherschutzes. Im Ergebnis der Kontrollen wurden einzelne Verstöße im Bereich des Jugendschutzes und des Nichtraucherschutzes festgestellt. Hierzu werden acht Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Weiterhin wurde eine gaststättenrechtliche Auflage nicht beachtet, was ebenfalls ordnungsrechtliche Konsequenzen zur Folge hat. Gegen eine Shisha-Bar wird ein Verwaltungsverfahren wegen Verstoß gegen die gaststättenrechtliche Anzeigefrist geführt. Hier wurde unmittelbar ein Verbot zum Alkoholausschank ausgesprochen, da die erforderlichen Unterlagen bisher nicht eingereicht wurden.
Quelle: Polizeiinspektion Magdeburg & Landeshauptstadt Magdeburg & Polizeirevier Magdeburg