Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle (Saale) haben am Mittwoch, 20.01.2021 vier Objekte in Magdeburg durchsucht.
Die Maßnahmen richteten sich gegen drei Deutsche im Alter von 23 bis 24 Jahren, die im Verdacht stehen, seit mindestens Juni 2018 unter dem Pseudonym „FakeID-Dobby“ auf verschiedenen Marktplätzen im Darknet gefälschte Dokumente gewinnbringend angeboten zu haben. Zu dem Angebot der Beschuldigten sollen unter anderem Rezepte, vorläufige deutsche Personalausweise sowie Ausweisdokumente aus Österreich, Italien, Tschechien, Polen und Ungarn gehört haben, die unter anderem im Internet beworben worden sein sollen. Die bezahlt wurde überwiegend in der Kryptowährung Bitcoin. Insgesamt sollen die Beschuldigten durch die Taten einen Gewinn von umgerechnet etwa 45.000 Euro erlangt haben.
Bei den Maßnahmen waren umfangreiche, seit 2019 andauernde Ermittlungen der ZIT und der Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle (Saale) in Zusammenarbeit mit dem Bundeskriminalamt vorausgegangen, die nach Feststellung von Verkaufsangeboten zu gefälschten Dokumenten im Darknet eingeleitet worden waren. Durch die sich anschließenden, intensiven Ermittlungen konnten die Identität der Tatverdächtigen aufgeklärt und weitere, mutmaßlich durch sie begangene Verkaufshandlungen festgestellt werden.
Im Rahmen der Durchsuchungen, die in den Wohnungen der drei Beschuldigten im Magdeburg stattfanden sowie in einem Magdeburger Büro, das als Fälscherwerkstatt genutzt worden sein soll, konnten umfangreiche Beweismittel sichergestellt werden, darunter zahlreiche Datenträger und Fälschungsutensilien wie beispielsweise Drucker, Druckerplatten, Siegel, Chemikalien und Folienelemente.
Die beiden 24-jährigen Hauptbeschuldigten wurden im Anschluss an die Maßnahmen nach Hessen gebracht, wo ihnen heute, 21.01.2021 die gegen sie erlassenen Haftbefehle des Amtsgerichts Gießen wegen gemeinschaftlicher, gewerbsmäßiger Urkundenfälschung in 140 Fällen verkündet werden. Der 23-jährige Beschuldigte wurde nach Abschluss der Maßnahmen vor Ort wieder entlassen.
Den drei nicht vorbestraften Beschuldigten droht im Falle einer Verurteilung eine mehrjährige Gesamtfreiheitsstrafe. Das Gesetz sieht für Taten der gewerbsmäßigen Urkundenfälschung einen Strafrahmen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor.
Quelle: ots/Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle