Razzien gegen Schleuser in Sachsen-Anhalt

Halle: Bundespolizei macht Druck auf Schleuser

Quedlinburg/Stendal/Halle/Berlin – Nach gemeinsamen Ermittlungen ging heute im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin ein Großaufgebot von Bundespolizei und polnischem Grenzschutz gegen eine syrisch-polnische Schleuserbande vor. Ziel war die Vollstreckung von sechs Haftbefehlen und 22 Durchsu-chungsbeschlüssen in Deutschland sowie Polen.

Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Halle führt seit Frühjahr 2017 im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin ein Strafverfah-ren gegen Angehörige eines polnisch-syrischen Familienverbandes wegen des Verdachts des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern. Den Ausgangspunkt der Ermittlungen bildeten Bericht-erstattungen in den Fernsehmagazinen „Fakt“ der ARD und „Exakt“ des Mitteldeutschen Rundfunks im Februar 2017.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, syrische Staatsangehörige, vor-nehmlich aus den Golfstaaten über Polen nach Deutschland eingeschleust zu haben. Zum Zwecke der Einreise wurden mittels falscher Angaben polnische Touristenvisa erschlichen. Die Einreise erfolgte anschließend mit dem Flugzeug nach Polen und von dort auf dem Landweg weiter nach Deutschland, wo sodann durch die Geschleusten regelmäßig Asyl-anträge gestellt wurden. Für die Schleusungen wurden pro Person rund 8.000 Euro verlangt, womit die Bande nach gegenwärtigem Ermittlungs-stand über 300.000 Euro verdient haben soll. Teilweise übten die Schleu-ser erheblichen Druck auf die Migranten zur Begleichung des Schleuser-lohnes aus.

Da die Täter sowohl in Polen als auch von Deutschland aus agierten und die Einschleusungen stets mit dem Ziel Bundesrepublik erfolgten, wurden die Ermittlungen ab Sommer 2017 gemeinsam mit dem Grenzschutz der Republik Polen innerhalb einer gemeinsamen Ermittlungsgruppe auf Grundlage des deutsch-polnischen Polizeivertrages geführt. Am heutigen Morgen vollstreckten rund -170- Einsatzkräfte der Bundes-polizei in einem bundesweiten Einsatz zwei Haftbefehle und fünfzehn Durchsuchungsbeschlüsse.

Nach einem per Haftbefehl gesuchten Beschuldigten wird noch gefahndet. Der Schwerpunkt der Maßnahme befand sich in Berlin, wo die Haftbefehle und acht Durchsuchungsbeschlüsse umgesetzt wurden. Weitere Durchsuchungen fanden in den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen-Anhalt, Niedersachsen, Baden Württemberg und Bayern statt. Zeitgleich mit den Maßnahmen in Deutschland erfolgte durch den polnischen Grenzschutz der Zugriff auf polnischem Hoheitsgebiet.

Im Rahmen der Einsatzmaßnahmen wurden zahlreiche Beweismittel be-schlagnahmt. Darunter befanden sich u.a. Mobiltelefone und elektronische Speichermedien.

Neben dem Vorwurf des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern wird gegen mehrere Beschuldigte auch wegen des Verdachts des Sozialbetrugs und missbräuchlicher Asylantragsstellung er-mittelt. So werden einige Mitglieder des Familienverbandes mit syrischer Abstammung und polnischer Staatsbürgerschaft verdächtigt, sich unter abweichenden Personalien in Deutschland als politisch verfolgte Asyl-bewerber angemeldet zu haben.